Volksentscheid Fahrrad zieht Untätigkeitsklage zurück und fordert Koalition auf, nun verbindliche Fristen im Abstimmungsgesetz zu beschließen

Von | 14. März 2017

Berlin, 14.03.2017. Der Volksentscheid Fahrrad zieht heute die Untätigkeitsklage gegen den Berliner Senat zurück. Gleichzeitig fordert die Initiative den Senat auf, verbindliche Fristen für Gesetzgebungsprozesse über Volksbegehren im Abstimmungsgesetz festzulegen. Die Initiative hatte im Dezember Klage eingereicht, nachdem die Prüfung des von ihr vorgelegten Gesetzes sechs Monate gedauert hatte ‒ ein Negativ-Rekord. Der Senat behinderte damit den Gesetzgebungsprozess des Volksentscheid Fahrrad und verhinderte eine mögliche Volksabstimmung zur Bundestagswahl. Damit Initiativen in Zukunft ihr in der Verfassung garantiertes Recht auf die Volksgesetzgebung wahrnehmen können, muss der Senat nun seinen eigenen Ansprüchen aus seinem Koalitionsvertrag gerecht werden und verbindliche Fristen beschließen.

Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hatte am 1. Dezember 2016 Untätigkeitsklage gegen den Senat erhoben, da die Prüfung des von ihr vorgelegten Gesetzesvorhabens unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch genommen hatte. Nachdem die Initiative am 14. Juni 2016 ihren Antrag auf ein Volksbegehren eingereicht hatte, dauerte die Prüfung des eingereichten Gesetzesentwurfs insgesamt acht Monate. Durchschnittlich liegt der Zeitumfang für derartige Prüfungen bei drei Monaten. Die Initiative zieht diese Klage heute zurück, nachdem die Zulässigkeitsprüfung endlich abgeschlossen wurde.

“Ohne Fristen im Abstimmungsgesetz kann die Politik Volksgesetzgebungsprozesse nach Gutdünken ausbremsen”, sagt Lena Osswald vom Volksentscheid Fahrrad. “Wir zeigen guten Willen und ziehen die Untätigkeitsklage zurück, wollen dafür aber schnell feste Fristen im Abstimmungsgesetz sehen.”

Der Koalitionsvertrag legt eindeutige Zielsetzungen der rot-rot-grünen Regierung zum Thema Volksbegehren fest: “Für die Erstellung der amtlichen Kostenschätzung und der Zulässigkeitsprüfung wird eine Frist eingeführt.” Nun müssen den Festlegungen im Koalitionsvertrag auch gesetzliche Regelungen folgen. Neben dieser Formulierung wird im Koalitionsvertrag jeweils 30 mal von Partizipation und Bürgerengagement gesprochen. Der Artikel 3 der Berliner Verfassung legt fest, dass die gesetzgeberische Gewalt gleichberechtigt von Volksbegehren und Volksvertretung auszuüben ist.

“Wenn der Senat uns Steine in den Weg legt, heißt das schnell mal Hunderte von Tagen mehr ehrenamtliche Arbeit”, erzählt Kerstin Stark vom Volksentscheid Fahrrad mit einem Blick hinter die Kulissen. “Wer da von Förderung von Bürgerengagement redet, sollte schnell seine Hausaufgaben machen.”

Partizipationsmöglichkeiten müssen rechtlich garantiert werden, Bürgerengagement darf nicht beliebig sabotiert werden. Mit rechtlichen Vorschriften muss ein Ausbremsen von Volksentscheiden durch politisches Kalkül verhindert werden.

„Auch der Volksentscheid zur Rettung von Volksentscheiden wurde vom Senat ausgebremst und gezielt aus dem Zeitplan geworfen“, kritisiert Christoph Witt von Volksentscheid-Retten. „Wir brauchen faire Rahmenbedingungen für Volksentscheide und verbindliche Fristen für den Senat. Der neue Senat beginnt gerade auf dem Tempelhofer Feld zu bauen; er wirft, an den Bürgern vorbei, damit das Ergebnis eines Volksentscheides der Bürger um. Das beweist, dass mehr Verbindlichkeit der Politik gegenüber einem Volksentscheid nötig ist.“

Der Volksentscheid-Retten wartet seit vielen Monaten auf den Abschluss der Zulässigkeitsprüfung, obwohl das externe Gutachten dem Senat seit Oktober vorliegt. Auch die begonnene Verhandlung mit dem Volksentscheid Fahrrad zeigt, dass dem Senat klare Spielregeln und Fristen für einen Verhandlungsprozess gesetzt werden müssen.

 

Weiterführende Links:

Forderung zu festen Fristen auf Seite 155 Koaltionsvertrag https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/senat/koalitionsvereinbarung/

Klageschrift der Untätigkeitsklage gegen den Senat: https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/11/161201-Untätigkeitsklage-Senat.pdf

Pressemitteilung zur Untätigkeitsklage vom 1.12.2016 gegen den Senat: https://volksentscheid-fahrrad.de/de/2016/12/01/untaetigkeitsklage-gegen-senat-2923/

Link zu dem längst vorliegenden Rechtsgutachten, nach dem es auch nach fünf Monaten noch keine Abschluss gab: https://volksentscheid-fahrrad.de/de/2017/01/07/untaetigkeitsklage-gegen-senat-zu-recht-erhoben-der-mit-tricksereien-verkehrssicherheit-und-partizipation-ueber-ressorts-hinweg-verzoegert-3091/

Link zum Abschluss der Zulässigkeitsprüfung: https://volksentscheid-fahrrad.de/de/2017/02/27/senat-schliesst-nach-acht-monaten-endlich-zulaessigkeitspruefung-zu-volksentscheid-fahrrad-ab-3413/

Link zum Volksentscheid Retten: https://www.volksentscheid-retten.de

Link zum RadGesetz (RadG): https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/07/RadG_2016_07_12-Änderungen.pdf

Diese Pressemitteilung bald im Online-Bereich: https://volksentscheid-fahrrad.de/presse/pressemitteilungen/

Informationen zum Volksentscheid Fahrrad: https://volksentscheid-fahrrad.de

 

Ansprechpartner für die Presse

Volksentscheid Fahrrad: Heinrich Strößenreuther, 0160-9744 2395, presse@volksentscheid-fahrrad.de

Volksentscheid retten: Christoph Witt, Volksentscheid Retten, 0170-6543 511, info@volksentscheid-retten.de
Über die Initiative Volksentscheid Fahrrad: Hinter dem Volksentscheid stehen Engagierte, Mobilitätsexperten, Demokratie-Retter und Fahrrad-Enthusiasten. Viele Verbände, Unternehmen und Wissenschaftler unterstützten das Anliegen, das Radverkehrsgesetz (RadG) schnell in Kraft zu setzen. Ziel ist, dass wir Berlinerinnen und Berliner sicher und entspannt Radfahren können; dafür hat die Initiative das Berliner Radverkehrsgesetz (RadG) erarbeitet. Nur mit dem RadG kann der Senat dauerhaft verpflichtet werden, schnell und aktiv eine gute Radinfrastruktur zu schaffen. Der 10-Punkte-Plan des geplanten Gesetzes benennt konkrete Maßnahmen, jährliche Zielsetzungen und eine Umsetzungsverpflichtung innerhalb von acht Jahren. Der Volksentscheid Fahrrad ist Berlins schnellster Volksentscheid: Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde innerhalb von nur dreieinhalb Wochen von 105.425 Berlinern unterschrieben – 7% der Wählerstimmen. Die neue Koalition hat zugesagt, alle Ziele und Forderungen zu übernehmen, ein Mobilitätsgesetz auf Basis des RadGesetzes bis Frühjahr 2017 in Kraft zu setzen und ab 2018 jährlich mehr als 50 Mio. Euro in die Radwege zu investieren. Über 100 aktive Mitstreiter organisieren sich selbst durch Online-Projekttools und durch schnelle, handlungsorientierte Entscheidungsfindung. Der gemeinnützige Trägerverein Netzwerk Lebenswerte Stadt e.V.


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