Untätigkeitsklage gegen Senat zu Recht erhoben, der mit Tricksereien Verkehrssicherheit und Partizipation über Ressorts hinweg verzögert

Von | 7. Januar 2017

Berlin 6. Januar 2017. Die taz hat heute Inhalte der Zulässigkeitsprüfung des Radgesetzes des Volksentscheid Fahrrad veröffentlicht. Während die Initiative seit mehr als sechs Monaten auf das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung wartet, lag das Rechtsgutachten dazu schon im Oktober vor. Der Verkehrssenator hat am 7. Dezember seine Stellungnahme übermittelt. So wird deutlich, dass der Verkehrssenator a.D. und neue Innensenator Andreas Geisel (SPD) den Prozess verzögert hat und die Untätigkeitsklage zu Recht erhoben wurde.

Heute nachmittag hat die taz Teile der Zulässigkeitsprüfung veröffentlicht. Den Initiatoren des Volksentscheids Fahrrads sind diese nach wie vor nicht übermittelt worden. Dass das Gutachten bereits im Oktober vorlag und die Stellungnahme bereits Anfang Dezember fertig war, zeigt, dass Herr Geisel als alter Verkehrssenator und neuer Innensenator die Zulässigkeitsprüfung längst hätte abschließen können. Der Vorwurf der bewussten Verzögerung erweist sich als gerechtfertigt, ebenso die Untätigkeitsklage gegen den Senat.

“Dieses Vorgehen macht uns fassungslos. Nicht nur, dass wir unmittelbar nach unserem heutigen ersten Gespräch mit der neuen Verkehrssenatorin aus der Presse Ergebnisse der Zulässigkeitsprüfung erfahren müssen. Angesichts des Rekordhochs an getöteten Radfahrern in 2016 und der heutigen Mahnwache nehmen wir es nicht hin, dass der Senat ein Gesetz zur raschen Verbesserung der Verkehrssicherheit verzögert”, so Heinrich Strößenreuther von der Initiative Volksentscheid Fahrrad.

Gerade der Verwaltungsakt der Zulässigkeitsprüfung soll sicherstellen, dass Bürgergesetzentwürfe rasch korrigiert werden können. Das Abstimmungsgesetz sieht vor, dass den Initiatoren eine angemessene Frist zur Verbesserung gegeben wird. Der Artikel 3 der Berliner Verfassung will, dass Gesetze gleichrangig durch Volksabstimmungen und durch die Volksvertretung erlassen werden. Dass die Verwaltung die Zulässigkeitprüfung zur Verhinderung der Volksgesetzgebung missbraucht, und somit den Willen der Verfassung untergräbt, ist Kern der Untätigkeitsklage.

“Wir gehen davon aus, dass wir ein gutes und im Wesentlichen zulässiges Gesetz geschrieben haben. Die Prüfung auf Unzulässigkeit ist politisches Taktieren. Herr Geisel ist auch noch als Innensenator bemüht, besseren Stadtverkehr zu behindern”, sagt Kerstin Stark, Mitinitiatorin des Volksentscheid Fahrrads.

“Wir fordern die neue Verkehrssenatorin und den neuen Innensenator auf, unverzüglich die vorliegenden Informationen zu veröffentlichen”, so Peter Feldkamp vom Volksentscheid Fahrrad. “Ein solches Vorgehen ist nicht hilfreich für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne einer zügigen Beschleunigung der Verkehrssicherheit in Berlin.”

“Es grenzt schon an Unverschämtheit, wie Herr Geisel ohne je inhaltlich Stellung genommen zu haben, die demokratischen Rechte und die Verkehrssicherheit der Berlinerinnen und Berliner mit Füßen tritt” so Strößenreuther. “Die vorsätzliche Verschleppung der Zulässigkeitsprüfung und das Durchstechen an die Presse sprechen gegen einen guten Regierungsstil und ernstgemeinte Partizipation in der Stadt”.

An seinem letzten Arbeitstag als Verkehrssenator schickt Herr Geisel sich eine Mail, die er am nächsten Arbeitstag als Innensenator erhält. “Das ist kein Anpacken, sondern Sabotage von Partizipation und Engagement. Wir hoffen, dass dieser ‘Geisel-Stil’ nicht Markenzeichen der neuen Koalition wird”, so Peter Feldkamp.

Weiterführende Links:

Pressemitteilung zur Untätigkeitsklage: https://volksentscheid-fahrrad.de/2016/12/01/untaetigkeitsklage-gegen-senat-2923/

Heutiger Artikel der TAZ: http://www.taz.de/Rechtliche-Pruefung-der-Berliner-Initiative/!5368719/

Link zur heutigen Mahnwache: https://www.facebook.com/VolksentscheidFahrrad/photos/a.764263977038982.1073741828.761471077318272/973352029463508/?type=3&theater

Link zum RadGesetz RadG: https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/07/RadG_2016_07_12-Änderungen.pdf

Informationen zum Volksentscheid Fahrrad: https://volksentscheid-fahrrad.de

Diese Pressemitteilung als PDF gibt es hier.

Ansprechpartner für die Presse im Team Volksentscheid Fahrrad

Heinrich Strößenreuther, 0160-9744 2395, presse@volksentscheid-fahrrad.de

Über die Initiative Volksentscheid Fahrrad: Hinter dem Volksentscheid stehen Engagierte, Mobilitätsexperten, Demokratie-Retter und Fahrrad-Enthusiasten. Viele Verbände, Unternehmen und Wissenschaftler unterstützten das Anliegen, das Radverkehrsgesetz (RadG) schnell in Kraft zu setzen. Ziel ist, dass wir Berlinerinnen und Berliner sicher und entspannt Radfahren können; dafür hat die Initiative das Berliner Radverkehrsgesetz (RadG) erarbeitet. Nur mit dem RadG kann der Senat dauerhaft verpflichtet werden, schnell und aktiv eine gute Radinfrastruktur zu schaffen. Der 10-Punkte-Plan des geplanten Gesetzes benennt konkrete Maßnahmen, jährliche Zielsetzungen und eine Umsetzungsverpflichtung innerhalb von acht Jahren. Der Volksentscheid Fahrrad ist Berlins schnellster Volksentscheid: Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde innerhalb von nur dreieinhalb Wochen von 105.425 Berlinern unterschrieben – 7% der Wählerstimmen. Die neue Koalition hat zugesagt, alle Ziele und Forderungen zu übernehmen, ein Mobilitätsgesetz auf Basis des RadGesetzes bis Frühjahr 2017 in Kraft zu setzen und ab 2018 jährlich mehr als 50 Mio. Euro in die Radwege zu investieren. Über 100 aktive Mitstreiter organisieren sich selbst durch Online-Projekttools und durch schnelle, handlungsorientierte Entscheidungsfindung. Der gemeinnützige Trägerverein Netzwerk Lebenswerte Stadt e.V. wurde gegründet und ermöglicht es der Initiative, Spenden entgegenzunehmen.

 

 

 

 


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