Warum ein Volksentscheid?

Verkehr in Berlin, Leipziger Strasse. (Foto: Norbert Michalke)

Der Berliner Senat verabschiedete 2013 die Berliner Radverkehrsstrategie. Die ist gut, aber es geschieht zu wenig. Ein Umsetzungskonzept ist bisher ebenso ausgeblieben wie eine stimmige Netzplanung oder auch nur die Reparatur und Verknüpfung der bestehenden Radwege. Trotz alledem steigt Zahl der Radfahrenden in Berlin, weil immer mehr Menschen die Vorzüge erkennen. Gleichzeitig macht das Wachstum der Kraftfahrzeugmenge ein „Weiter so!“ in der Verkehrspolitik unmöglich. Feinstaub, Lärm, Verkehrsunfälle – jedes Rad, das ein Auto ersetzt, steigert die Lebensqualität aller.

Unsere Idee: Unter den richtigen Bedingungen wird der Radverkehrsanteil weiter steigen, werden auch weniger geübte Menschen, ältere und Kinder das Rad als Alltagsverkehrsmittel entdecken. Dafür gibt es das Volksbegehren und wenn es sein muss den Volksentscheid!
Wir schieben eine öffentliche Diskussion an und fordern die Abstimmung darüber ein, in welcher Stadt wir, die Berlinerinnen und Berliner in Zukunft leben wollen. Wenn der Senat nicht selbst hört, was die Spatzen von den Dächern pfeifen, dann muss die Bevölkerung ihm eben Beine machen.
Mehr im Bereich 10 Ziele und unter Argumente.

Was ist eigentlich ein Volksentscheid?

In Berlin gibt es ein dreistufiges Verfahren, es besteht aus dem Antrag auf die Durchführung eines Volksbegehrens, dem Volksbegehren und dem Volksentscheid. Um den Antrag auf das Volksbegehren stellen zu können, müssen der Senatsverwaltung mindestens 20.000 gültige Unterschriften wahlberechtigter Berliner und Berlinerinnen vorgelegt werden, die innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten gesammelt worden sein müssen. Hat der Volksentscheid wie in unserem Fall den Erlass eines Gesetzes zum Ziel, muss dem Antrag auch der begründete Gesetzentwurf beigelegt werden. Liegt der Antrag dem Senat vor, prüft er seine Zulässigkeit. Das beinhaltet zum einen die Gültigkeit der Stimmen. Als Faustregel gilt, dass circa 25 Prozent der Unterschriften ungültig sind, weil etwa Angaben nicht korrekt gemacht wurden, die Unterzeichner mehrfach unterschrieben haben oder nicht in Berlin gemeldet sind. Zum anderen wird die rechtliche und formelle Zulässigkeit des Gesetzesentwurfs geprüft.

Ist die Zulässigkeit festgestellt, kommt es zum Volksbegehren. Dazu müssen dem Senat circa 175.000 gültige Unterschriften vorgelegt werden. Die Frist für die Sammlung verringert sich auf vier Monate. Das Abgeordnetenhaus hat dann die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten über den Gesetzentwurf zu beraten und ihn in „seinem wesentlichen Bestand unverändert“ anzunehmen. Alternativ kann das Abgeordnetenhaus auch einen konkurrierenden Gesetzesentwurf ins Rennen schicken, wie es zum Beispiel beim Volksentscheid zum Tempelhofer Feld der Fall war. Wird die Gesetzesvorlage also nicht übernommen, kommt es schließlich zur dritten Stufe, dem Volksentscheid.

Was hat der Volksentscheid mit der Bundestagswahl zu tun?

In Berlin gibt es ein Quorum für Volksentscheide, das heißt, mindestens ein Viertel der Berliner Wahlberechtigten muss dem Gesetzentwurf zustimmen. Um das Quorum zu erreichen, ist es mehr als förderlich, den Volksentscheid mit regulären Wahlterminen zu verbinden, damit auch genügend Leute an der Abstimmung teilnehmen. Wir peilen daher die Bundestagswahl 2017 an. Das macht den Zeitplan straff, erhöht die Erfolgsaussichten aber enorm.

Zuträglich für die Befeuerung der öffentlichen Debatte zum Thema Radverkehr und die politische Aufmerksamkeit war zudem die Wahl zum Abgeordnetenhaus im Jahr 2016. Die Parteien mussten sich im Wahlkampf zum Thema Radverkehr positionieren und ihre jeweiliges radverkehrspolitisches Profile schärfen.

Die Parteien die jetzt im neuen rot-rot-grüne Senat vertreten sind, hatte im Wahlkampf ihren Wählerinnen die Umsetzung eines Radgesetzes versprochen. Derzeit verhandeln der Senat mit Vertretern des Volksentscheids und des ADFC über die Inhalte eines vom Senat selbst eingebrachten Mobilitätsgesetzes sodass die Forderungen des Volksentscheid unter Umständen schon früher umgesetzt werden und der zweite und dritte Schritt des Unterschriften Sammelns entfällt.

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